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Der Begriff "Medizinisches Versorgungszentrum" (MVZ) ist eine vom deutschen Gesetzgeber 2003 eingeführte Einrichtung zur ambulanten medizinischen Versorgung.

 

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Arztpraxen, bei denen die Anzahl von den zugelassenen Ärzten im Angestelltenverhältnis sehr eingeschränkt erlaubt ist, gibt es hier keine solche Einschränkung.

Für die Patienten ist das MVZ ähnlich der Arztpraxis, mit dem Unterschied, dass sie keinen Vertrag mit dem behandelnden Arzt schließen sondern mit dem medizinischen Zentrum.

Die Idee des MVZs ist es, die Patientenversorgung durch strukturierte Zusammenarbeit von mehreren medizinischen Fachrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dies wird mit den folgenden Prinzipien erreicht:

Die medizinischen Zentren können von Ärzten oder anderen Fachleuten, die einen Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen haben, verwaltet werden. Wenn im MVZ Spezialisten aus verschiedenen Berufen arbeiten (z.B. Ärzte und Psychotherapeuten), kann das Management kooperativ durchgeführt werden.

 

Im MVZ können Ärzte mit temporären (Rahmens-) Vertrag und / oder unbefristeten Vertrag arbeiten.
Das MVZ ist eine Kooperationsform der Lieferanten von Gesundheitsdienstleistungen.
Die Wettbewerbsfähigkeit ist in einem globalisierten Gesundheitssektors ein sehr wichtiger Faktor.
Sie wollen sich nicht nur als Facharzt, sondern auch als Arztunternehmer verwirklichen? Wir sind für Sie da!

 

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